Seminarraum Nienhagen
29336 Nienhagen bei Celle
Breite Horst 14
Tel. +49 5144 5992
|
Rechtliche Betreuung
Im Jahr 1992 hat das Betreuungsgesetz im BGB das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. Das war eine tiefgreifende Veränderung der Rechtslage.
Jeder volljährige Bürger kann plötzlich vom Amtsgericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden; für den schwerkranken (Ehe)-Partner, den dementen Elternteil, für ein behindertes Kind, das volljährig wird, für nahestehende Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Und plötzlich ist man dann rechtlicher Betreuer. Was kommt da auf einen zu? Was sagt das Betreuungsgesetz? Welche Rechte und Pflichten sind mit dieser Aufgabe verbunden? An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen hat oder sich überfordert fühlt?
Der Betreute
Und was bedeutet die Betreuung für den Betroffenen? Ist er jetzt entmündigt und völlig rechtlos dem Betreuer gegenüber? Welche Rechte hat der Betreute, und wie kann er sie im Konfliktfall durchsetzen?
Inzwischen hat der Gesetzgeber mehrfach das Betreuungsgesetz erweitert und verbindliche Regeln für eine gute Zusammenarbeit zwischen Betreuern, Betreuten und auch deren Angehörigen präzisiert.
Nach einer kurzen Einführung in das Betreuungsrecht sollen diese Fragen und Regelungen praxisnah und verständlich beantwortet werden, sollen "trockene" Gesetzestexte mit Leben gefüllt werden.
Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.
Referent: Dipl.-Päd. Friedrich Schwanecke, Betreuer i.R.Donnerstag, 28.05.26 um 18 Uhr im Ratssaal, altes Rathaus in Nienhagen,Dorfstr. 41 Anmeldung: Annette Kesselhut 0172-5111046 Email: anmeldung@kesselhut-papenhorst.de zurück zur Übersicht |