Seminarraum Nienhagen

29336 Nienhagen bei Celle
Breite Horst 14
Tel. +49 5144 5992

 

Wie war das noch?

 

Und plötzlich rechtlicher Betreuer

Im Jahr 1992 hat das Betreuungsgesetz im BGB das alte Vormund-schaftsrecht abgelöst. Das war eine tiefgreifende Veränderung der Rechtslage.

Jeder von uns kann plötzlich vom Amtsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden; für den schwerkranken (Ehe)-Partner, den dementen Elternteil, für ein behindertes Kind, das volljährig wird, für uns nahestehende Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Und plötzlich ist man dann rechtlicher Betreuer. Was kommt da auf einen zu? Was sagt das Betreuungsgesetz? Welche Rechte und Pflichten sind mit dieser Aufgabe verbunden? An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen hat oder sich überfordert fühlt?

Nach einer kurzen Einführung in das Betreuungsrecht werden diese Fragen praxisnah und verständlich beantwortet, werden "trockene" Gesetzestexte mit Leben gefüllt.

Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.

Referent: Dipl.-Päd. Friedrich Schwanecke, Betreuer i.R.
Mittwoch, 17. September 2025 um 15 Uhr im Seminarraum Nienhagen, Breite Horst 14

Anmeldung: Email: betreuungs-buero@gmx.de, Tel. 05144-5992, mobil/whatsapp: 0 15 15 91 66 800, Teilnahmegebühr 10,-

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